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   BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93   

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https://dejure.org/1993,7387
BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93 (https://dejure.org/1993,7387)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1993 - 2 StR 322/93 (https://dejure.org/1993,7387)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 2 StR 322/93 (https://dejure.org/1993,7387)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93
    Diese Ausführungen lassen die für eine Entscheidung über die Strafaussetzung gebotene Gesamtwürdigung aller tat- und täterbezogenen Umstände vermissen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2, 3, 4; Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2; Begründungserfordernis 2).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Auszug aus BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93
    Diese Ausführungen lassen die für eine Entscheidung über die Strafaussetzung gebotene Gesamtwürdigung aller tat- und täterbezogenen Umstände vermissen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2, 3, 4; Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2; Begründungserfordernis 2).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Auszug aus BGH, 16.07.1993 - 2 StR 322/93
    Der Umstand, daß der Angeklagte sich längere Zeit in Untersuchungshaft befand, ist auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB von wesentlicher Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 11; BGH, Beschl. v. 4. Mai 1989 - 2 StR 110/89; v. 15. April 1992 - 5 StR 131/92; v. 9. März 1993 - 4 StR 68/93; v. 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90; Urt. v. 21. März 1990 - 2 StR 469/89; v. 15. Oktober 1991 - 4 StR 336/91 = StV 1992, 63).
  • BGH, 20.08.1993 - 2 StR 427/93

    Berücksichtigung der günstigen Sozialprognose beider Strafbemessung

    In diesem Zusammenhang hätte der Erörterung bedurft, welche Wirkung auf den Angeklagten die zur Zeit der Hauptverhandlung bereits sieben Monate andauernde Untersuchungshaft (vgl. BGH StV 1990, 303; 1990, 443; 1992, 63; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1990 - 3 StR 73/90 und vom 16. Juli 1993 - 2 StR 322/93) sowie das Wissen darum hatte, daß er seiner Familie nur durch verantwortungsbewußte straffreie Führung wieder aus den durch ihn verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraushelfen konnte.
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